Den Ruhestand
sicher planen
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Situation vorausschauend zu ordnen und Entscheidungen für den Übergang in den Ruhestand fundiert vorzubereiten.
Typische Fragestellungen in der Ruhestandsplanung
Reicht das, was ich aufgebaut habe?
Viele fragen sich, ob gesetzliche Rente, vorhandenes Vermögen und weitere Vorsorgemaßnahmen zusammen ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Wie lange muss mein Vermögen tragen?
Eine zentrale Frage ist, wie lange vorhandenes Vermögen reichen soll und wie Entnahmen sinnvoll geplant werden, ohne die finanzielle Sicherheit zu gefährden.
Was passiert bei unerwarteten Veränderungen?
Gesundheitliche Einschränkungen, Pflegebedarf oder veränderte Lebensumstände können den Ruhestand stark beeinflussen und sollten in der Planung berücksichtigt werden.
So gehen wir in der Ruhestandsplanung vor
Ruhestandsplanung bedeutet mehr als das Betrachten einzelner Verträge oder Rentenbausteine. Entscheidend ist das Zusammenspiel aller vorhandenen Einkommens- und Vermögensquellen über viele Jahre hinweg.
Unser Ansatz ist es, Ihre Situation strukturiert zu analysieren und auf dieser Basis fundierte Entscheidungen für den Ruhestand vorzubereiten.
Darauf achten wir besonders:
- die realistische Einschätzung Ihrer Versorgungssituation
- die zeitliche Planung von Entnahmen und Einkünften
- die Abstimmung von Vermögen, Renten und Rücklagen
- die Berücksichtigung von Risiken wie Langlebigkeit oder Pflege
- die Flexibilität für Veränderungen im Ruhestand
Wie die einzelnen Bausteine im Ruhestand zusammenspielen
01
Gesetzliche und weitere Renten
Gesetzliche Rente, betriebliche Leistungen und private Renten bilden die Basis der laufenden Einkünfte im Ruhestand.
02
Vermögen und Rücklagen
Vorhandenes Vermögen dient als Ergänzung
zu laufenden Renten und ermöglicht Flexibilität bei größeren Ausgaben oder unvorhergesehenen Ereignissen.
03
Absicherung und Risiken
Risiken wie Langlebigkeit, Pflegebedürftigkeit
oder unerwartete Ausgaben werden in der Planung bewusst berücksichtigt.
Zusammenarbeit & Rahmen
Unsere Ruhestandsplanung folgt einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen. Ausgangspunkt ist Ihre persönliche Situation – daraus leiten wir realistische Szenarien und Entscheidungsoptionen ab.

Strukturierte Ruhestandsplanung
Unsere Ruhestandsplanung folgt einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen. Ausgangspunkt ist Ihre persönliche Situation – daraus leiten wir realistische Szenarien und Entscheidungsoptionen ab.

Transparente Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Tiefe der Planung. Sie ist klar nachvollziehbar und unabhängig von einzelnen Produktabschlüssen.

Fokus auf langfristige Sicherheit
Im Mittelpunkt stehen Stabilität, Planbarkeit und Flexibilität im Ruhestand – nicht kurzfristige Optimierungen oder Einzelentscheidungen.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann jedoch Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Rente versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist für heutige Arbeitnehmer als Altersvorsorge nicht mehr ausreichend.
GESPRÄCH VEREINBAREN
Wenn Sie Ihre finanzielle Situation einordnen möchten, besprechen wir gemeinsam, wo Sie stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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